Rechtsprechung
VG Stuttgart, 31.05.2007 - A 9 K 465/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
RVG § 30 S. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Kostenrecht, Kosten, Streitwert, Flüchtlingsanerkennung, Justizmodernisierungsgesetz
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.12.2006 - 1 C 29.03
Gegenstandswert; Asylstreitverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Stuttgart, 31.05.2007 - A 9 K 465/06
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 21.12.2006 - 1 C 29.03 - NVwZ 2007, 469), der sich das Gericht anschließt, ist auch in den Fällen, in denen lediglich eine Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG erstrebt wird und in denen es um den Widerruf einer entsprechenden Feststellung geht, nach § 30 Abs. 1 S. 1 1. Alt. RVG zu verfahren und von einem Gegenstandswert in Höhe von 3.000,- Euro auszugehen.
- FG München, 06.04.2006 - 9 V 467/06
Unpfändbare Forderungen des Steuerschuldners
Im unter dem Az. 9 K 465/06 anhängigen Klageverfahren ist streitig, ob der Antragsgegner mit Schreiben vom 7. Dezember 2005 eine Einspruchsentscheidung getroffen hat.